Kundengarantiegemeinschaft zurück
Alle Kundeneinlagen sind durch die vereinigten wirtschaftlichen Reserven der Raiffeisenbanken – soweit sie Mitglieder der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich sind – in rechtsverbindlicher Weise geschützt.
Bei der Kundengarantiegemeinschaft handelt es sich um regionale Vereine, denen jede Raiffeisenbank beitreten kann, und die deren Kunden im Konkurs dieses Mitglieds vor Schaden schützen sollen. Die wirtschaftlichen Reserven aller beigetretenen Raiffeisenbanken werden in rechtlich verbindlicher Weise nach einem genau geregelten Verteilungs- und Belastungsschlüssel herangezogen, sodass die Raiffeisen-Einlagen selbst im Falle eines Konkurses – insbesondere über die gesetzliche Grenze der Einlagensicherung hinaus – werthaltig bleiben können, indem die vereinte wirtschaftliche Kraft der anderen Raiffeisenbanken zum Wohle der Kunden eingesetzt wird.
Die einzelnen Landesgemeinschaften haben sich auf Bundesebene zur Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich zusammengeschlossen.
Den Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaften gehören derzeit rund 80 % aller österreichischen Raiffeisenbanken an. Das von Moody's mit Aa2 geratete Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe, die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, ist ebenfalls Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich.
